Praktische Fahrausbildung
Wenn du deinen Lernfahrausweis erhalten hast, darfst du mit den Lernfahrten beginnen. Der Lernfahrausweis ist befristet, beachte stets die Gültigkeitsdauer, welche direkt auf dem Ausweis ersichtlich ist.
Lernfahrten
Nach der bestandenen Basistheorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis per Post. Dieser ist Voraussetzung für die praktische Fahrausbildung.
Mit dem gültigen Lernfahrausweis darfst du unter Einhaltung folgender Punkte auf den Strassen in der Schweiz Lernfahrten absolvieren:
- Begleitperson erforderlich: mind. 23 Jahre alt und seit mind. drei Jahren im Besitz des Führerausweises Kat. B (nicht mehr auf Probe)
- Handbremse des Fahrzeugs muss vom Beifahrer / der Beifahrerin betätigt werden können
- Es muss sich stets ein «L» am Fahrzeug befinden
- Lernfahrten dürfen grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz durchgeführt werden
