Praktische Fahrprüfung
Nach Abschluss der praktischen Fahrausbildung melde ich dich, nach Absprache mit dir, zur praktischen Fahrprüfung an. In der Schweiz darfst du sofort nach bestandener Fahrprüfung fahren. Du erhältst von der Verkehrsexpertin / dem Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis. Dieses dient dir vorübergehend als Ausweis, bis du deinen Führerausweis (3 Jahre auf Probe) erhältst. Nach Ablauf des Probeführerscheins erhält man den definitiven Führerschein Du musst die obligatorische eintägige Weiterbildung (WAB-Kurs) innerhalb von 12 Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren.
