Infos zur Fahrschule

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Kontaktinformationen

FS66 Vogelsangstrasse 31 8831 Essllingen

‭+41 79 447 67 67‬

serte@fs66.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrschule FS66

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.

Die Fahrschule FS66 verpflichtet sich, dem Fahrschüler-/in unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes entspricht.

Gewährleistung

Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B oder BE, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Theoretischen und praktischen Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den aktuellen, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrlektionen

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten oder eine Doppellektion 90 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

Der gültige Lernfahrausweis ist bei allen Fahrten mitzuführen. Wenn das Tragen von Sehhilfen obligatorisch ist, sind diese zur Fahrlektion mitzuführen. Das Fahren unter Alkohol- und Drogenkonsum ist verboten. Auf Medikamente, welche die Fahrfähigkeit beeinflussen, sind vor und während des Fahrunterrichts zu verzichten. Bei einer Widerhandlung wird jede Haftung abgelehnt, die Fahrstunde abgebrochen und verrechnet.

Wird eine Fahrlektion mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder online reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Unpünktlichkeit des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.

Falls der Fahrlehrer nicht pünktlich erscheint, wird die Fahrlektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet.

Die Fahrlektionen sind bar zu bezahlen. Es können auch Abo-Pakete gekauft werden.

Nach Absprache mit dem Fahrlehrer auch auf Rechnung möglich. Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Am Prüfungstag werden Doppellektionen verrechnet. Sie bestehen aus einer Aufwärmlektion und praktische Prüfung. Die Rückfahrt nach der Prüfung wird nicht verrechnet.

Nicht eingelöste Fahrlektionen eines Abonnements werden nach bestandener Führerprüfung zurückvergütet.

Die Tarife sind auf der Homepage, FS66.ch, veröffentlich. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden.

Aktionen / Specials sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig.

Administrative- / Versicherungspauschale

Fahrschüler-/innen sind während des praktischen- und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch Fahrflash (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung) versichert.

Sie gilt jedoch bei grobfahrlässig verursachten Schäden, wie unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss nicht. Für diese haftet der Fahrschüler selbst.

Die Administrative-/Versicherungspauschale ist obligatorisch und 2 Jahre gültig. Sie muss bar oder über ein Abo bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.

Nothelferkurs (NHK) und Verkehrskundeunterricht (VKU)

Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS, WhatsApp oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder bei Unterbelegung zu annullieren.

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Nothelferkurs & Verkehrskundeunterricht sind dies, minimal 5 und maximal 12 Teilnehmer.

Wenn die minimale Anzahl Teilnehmer zwei Tagen vor dem Kursbeginn nicht erreicht wird, wird der Kurs verschoben. Bei einer Verschiebung werden die Teilnehmer spätestens 24 Stunden vorher benachrichtigt. Ihnen steht das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Die Kosten für den VKU und NHK ist auf der Homepage zu finden und sind am ersten Tag zu bezahlen.

Teilnehmende können eine einmalige, kostenlose Umbuchung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn vornehmen. Erfolgt die Umbuchung danach, ist der volle Kursbetrag zu bezahlen.

Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.

Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständigem und bezahltem Kursbesuch abgegeben.

Bei Nichteinhaltung elementarer Verhaltensregeln wird der Teilnehmer, die Teilnehmerin vom Kurs ausgeschlossen. Die Kurskosten werden nicht rückerstattet.

Preise

Die Tarife sind auf der Homepage, FS66.ch, veröffentlich.

Gutscheine

Alle Gutscheine sind 5 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und nicht kumulierbar.

Änderung der AGB

FS66 behält sich das Recht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn notwendig, anzupassen oder zu erweitern.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule FS66 ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtsstand ist Meilen.

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